Informationen für den Verkäufer
Den Verkauf vorbereiten
Informationspflicht
Haben Sie sich zu dem Verkauf entschlossen und kennen Ihren Auszugstermin bzw. können abschätzen, zu wann Sie die Immobilie frühestens an einen Käufer übergeben können, bereiten Sie die nötigen Unterlagen vor. Als Verkäufer stehen zunächst Sie in der Informationspflicht. Die Angaben zur Beschaffenheit der Immobilie und Fläche müssen exakt sein, sonst können geschlossene Verkaufsverträge aufgelöst werden.
Achtung:
Als Verkäufer stehen Sie in der Informationspflicht für ...
- Die Beschaffenheit der Immobilie und die exakte Flächenangabe
- Die Bindung der Immobilie in bestehende Verträge (z. B. bei vermieteten Immobilien oder Eigentumswohnungen)
- Die rechtliche Situation der Immobilie (Hypotheken etc.)
Gewährleistungspflicht
Für „gebrauchte“ Immobilien besteht keine Gewährleistungspflicht. Allerdings dürfen vom Verkäufer keine Mängel verschwiegen werden. Werden Mängel beim Verkauf wissentlich vorenthalten, haftet der Verkäufer für den Schaden. Allerdings muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen können, dass diesem der Mangel bekannt war. Um Rechtsstreitigkeiten auszuschließen, dokumentieren Sie jeden Schritt und jede Abmachung.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Dies ist eine sehr wichtige Frage für den Verkäufer wie für den Käufer im nachhinein.
- Lage der Immobilie (Mikrolage)
- Beschaffenheit des Hauses (Alter, Zustand, Größe, Ausstattung etc.)
- Energiestandard
- Marktsituation
Für die Ermittlung des Verkehrswertes wird benötigt u. a. die Flurkarte, Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen und eventuelle Mietverträge.